Bänke & Wege
Bänke & Wege
Die SGV - Abteilung Ferndorf - Kreuztal verfügt über 54 Ruhebänke die entlang der Wan-derwege und an markanten Punkten die Wanderer und Spaziergänger zur Rast einladen. Jährlich muß ein Teil dieser Ruhebänke, sei es durch Witterungseinflüsse oder Vandalismus, repariert werden. Diese Ruhebänke, deren verzinktes Eisengestell bis zu sechzig Zentimeter im Erdreich verankert wird, bedürfen im jährlichen Turnus einen neuen Anstrich. Die Sitzfläche und die Rückenlehne, die den Schriftzug: "SGV Ferndorf – Kreuztal" trägt, sind aus Fichtenholz und brauchen die regelmäßige Überprüfung und Pflege. Nicht selten sind diese Sitzleisten durch "Holzschnitzer" verunstaltet und müssen, die Witterung tut ihr Übriges, ausgewechselt werden. Diese Arbeit ist durch den Bänkewart der Abteilung nicht allein zu bewerkstelligen. Ein bis zwei Personen sollten es schon sein, wenn eine Ruhebank ausgegraben, erneuert oder versetzt werden muß. Versetzt wird grundsätzlich eine Ruhe-bank die an einem Platz stand, von dem man früher einen Ausblick auf die Täler und Höhen des Siegerlandes hatte und dieser Ausblick durch Bäume versperrt wird oder wenn die Ruhebank die Forstwirtschaft durch Holzabfuhr und ähnlichem behindert
Ruhebanknummern sind lebensrettend
Mit großem Einsatz und modernsten Mitteln ist ein Team der SGV-Abteilung Ferndorf-Kreuztal zur Zeit dabei, die Ruhebänke des Vereins instand zu setzen. Grund dieser Aktion ist die Einbindung der Ruhebänke in das bestehende Rettungssystem. Sollte sich im Wald ein Unfall ereignen oder eine Person einen Herzinfarkt o.ä. erleiden, so kann mittels eines Mobiltelefons anhand der vorhandenen Banknummer der Notarzt erreicht werden. Alle Notrufe (110) aus dem Kreis Siegen Wittgenstein gehen zunächst bei der Rettungswache in Siegen (Fludersbach) ein und werden von dort aus koordiniert.
Die anderen Rettungswachen sind mit dieser Dienststelle vernetzt und werden unverzüglich informiert. Die Ruhebänke erhalten eine vierstellige Nummer, die an der Rückenlehne der jeweiligen Bank oben rechts angebracht wird. Die vierstellige Nummer ist wichtig, um keine Doppelnummer im Kreise Siegen-Wittgenstein aufkommen zu lassen. Die Banknummern werden in eine Karte mit UTM-Gitter eingetragen und erhalten zusätzlich eine fünfzehnstellige Zahlen-kombination. Diese Zahlenkombination ermöglicht es, die jeweilige Ruhebank, satellitengestützt, über GPS-System zu orten und damit den Rettungskräften schnellstmöglichen Einsatz zu gewähr-leisten. Alle Vereine und Institutionen, die für die Ruhebänke verantwortlich zeichnen, bitten die Bevölkerung auf Lesbarkeit der Nummerierung zu achten, gegebenenfalls die Eigentümer zu benachrichtigen, damit der Schaden wieder behoben werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, - vielleicht haben Sie auch Anregungen - oder Ihnen ist eine demolierte Ruhebank aufgefallen, wenden Sie sich an unseren Bänkewart (siehe Vorstand).
Von den Ruhebänken, die in der Regel an den Wanderwegen plaziert sind, fällt die Überleitung zu der Arbeit des Wegewartes nicht schwer.
Für 35 Kilometer des Wanderwegenetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich hat die SGV-Abt. Ferndorf – Kreuztal die Verantwortung übernommen. 35 Kilometer sind nicht viel, wenn man sie mit einem motorisierten Fahrzeug überwindet. Haben Sie schon einmal 35 Kilometer, und das an einem Tag, mit Ihren Füßen zurück gelegt? Und wenn Sie dann auch noch an den unterschiedlichsten Punkten, vor allen Dingen an Wegegabelungen, eine Markierung vorfinden, die Ihnen die richtige Richtung angibt, dann sollten Sie einmal an jene Person denken, die sich die Mühe macht, Ihnen den richtigen Weg zu zeigen. Die Arbeit des Wegewartes sieht auf den ersten Blick sehr einfach aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen, wie leicht kommt es vor, daß ein Sturm gerade jenen Baum entwurzelt, an dem das Wegezeichen angebracht war, oder die Forstwirtschaft ändert, aus welchen Gründen auch immer, die Wegeführung, oder die häufigste Ursache für eine Erneuerung der Wegezeichen, ist das Verwittern oder Zuwachsen. Wenn die zuletzt genannten Fälle eintreffen, so ist immer sofort der Wegewart gefragt. Oft kann er aus eigener Entscheidung das Wegezeichen erneuern oder ersetzen. Aber er muß auch Rücksprache mit dem Bezirks- oder Hauptwegewart aufnehmen denn es müssen ja in extremen Fällen die Wanderkarten geändert werden. Sie sehen, die Arbeit eines Wegewartes ist nicht immer leicht. Auch hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sollten Sie auch hier weitere Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an unseren Wegewart (siehe Vorstand).